hanfwiki.at - Alles um’s Thema CBD und Hanf

Rechtliches

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    Hanf und Autofahren - Wie viel ist erlaubt?

    Immer wieder stoßen wir auf die Fragen: Kann Hanf im Urin nachgewiesen werden? Wie viel ist erlaubt? Darf ich mit Hanf im Blut Autofahren? Das sind gute und legitime Fragen. Deshalb widmen wir diesen Beitrag dem Thema Hanf und Autofahren. Danach bist du hoffentlich ein wenig schlauer und weißt auch besser, wie sich Hanf und Autofahren vertragen.
    Gleich vorweg: Vollspektrum Hanf Öl ist ein legales, pflanzliche Präparat, das du einfach bedenkenlos kaufen kannst. Solange die Verkäufer sich auch an die EU-Richtlinien und Mengenvorgaben halten. Außerdem kannst du es ohne Bedenken konsumieren, da es in Europa nicht unter das Suchtmittelgesetz (Betäubungsmittelgesetz) fällt. Nicht zu verwechseln mit THC: Wenn ein Cannabisprodukt einen hohen THC Gehalt aufweist, fällt dies allerdings schon darunter. Das liegt daran, dass THC eine berauschende Wirkung hat. Somit ist es verboten. Ein Urin Test reagiert bei etwa 300 ng/ml THC im Urin, was aber von Mensch zu Mensch unterschiedlich ist. CBD und THC stehen also nicht auf der gleichen Stufe. Weshalb es in dem Artikel um das legale Hanf geht.
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    Hanf olé - Führerschein ade?
    Die kurze und knappe Antwort darauf lautet "nein". Du darfst Hanf Produkte legal im Internet oder auch in einem Geschäft kaufen und somit auch verwenden. Dazu wird von der EU auch jährlich eine Liste veröffentlicht, auf der die legalen Nutzhanfsorten aufgelistet werden. Cannabidiol wirkt nicht berauschend, macht nicht high und ist somit auch nicht verboten. THC ist nur deshalb verboten, weil es Menschen berauscht, gleich wie Alkohol.
    Hanf ist somit der Gegenspieler oder das Gegenteil von THC: Es wirkt also genau andersherum als THC. Nämlich beruhigend und stressreduzierend. Dennoch kann es vielseitig eingesetzt werden. So etwa bei psychischen Beschwerden, körperlichen Erkrankungen oder gar Schlafstörungen. Da du nach der Konsumation von Cannabidiol jedoch nie die Kontrolle über deinen Körper verlieren wirst, kannst du es auch vor dem Autofahren einnehmen. Hanf und Autofahren vertragen sich also prächtig. Bezüglich der Menge informieren wir dich weiter unten im Text.
    Hanf und Autofahren: Rechtslage
    Vorweg ist zu sagen, dass sich die Rechtslage sowohl in Österreich als auch in Deutschland laufend verändert. In beiden Ländern gibt es ein regelrechtes Florieren von Hanf Produkten. Am häufigsten verkauft und verwendet wird Vollspektrum Hanf Öl. Dabei wird das Öl unter die Zunge gegeben und man lässt es ein paar Minuten einwirken. Von dort aus gelangt es dann über die Schleimhäute in deinen Körper. Natürlich fragst du dich jetzt abermals: Wie wirken Hanf und Autofahren zusammen?
    Es ist so, dass viele Öle auch einen bestimmten Anteil an THC haben, viele sind eben Vollspektrum-Präparate. Was genau das bedeutet, kannst du hier nachlesen. Der THC Anteil darf in Deutschland 0,2 Prozent und in Österreich 0,3 Prozent nicht übersteigen. Somit hast du dann auch THC im Körper. Normalerweise müssen bereits die Verkäufer solcher Produkte darauf achten, dass diese Werte eingehalten werden. Damit du aber auf der sicheren Seite bist, bist du gut beraten, wenn du selbst darauf achtest, dass ein Präparat einen THC-Gehalt von

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    EU-Liste Nutzhanf: Diese Sorten sind in der EU legal

    Kaum ein Thema ist bezüglich Legalität so verwirrend, wie Hanf. Bestimmt sind dir auch schon einmal folgende dieser Fragen durch den Kopf gegeistert: Was ist legal? Welche Sorten sind erlaubt? Was darf in Österreich oder der EU angebaut und verkauft werden? Was nicht? Um die Fragezeichen über deinem Kopf weniger zu machen, möchten wir mit diesem Beitrag aufklären. Und zwar darüber, welche Art von Nutzhanf laut EU in Österreich zum Anbau und Verkauf erlaubt ist.
    Warum gibt es den Sortenkatalog?
    Warum genau gibt es diesen gemeinsamen Sortenkatalog bezüglich Nutzhanf der EU? Dieses Dokument ist sowohl für Kunden als auch Verkäufer wichtig. Denn nur die zertifizierten Hanfsorten, die in der aktuellen Ausgabe der Liste "Cannabis sativa" stehen, dürfen in der EU angebaut werden. Damit soll garantiert werden, dass die angebauten Sorten THC-arm sind und somit ein Missbrauch als Suchtmittel ausgeschlossen werden kann.
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    Unter Nutzhanf oder Industriehanf versteht man übrigens alle Hanfsorten, die für die kommerzielle Nutzung angebaut werden. Dieser hat nichts mit der Verwendung als Rauschmittel zu tun. Er wird auch immer mehr für die Produktion von CBD Produkten verwendet. Außerdem für die Herstellung von Textilien, Dämmmaterialien, Nahrungsmitteln, Papier, etc.. 
    Die EU-Liste wird jedes Jahr aktualisiert. Eine Sorte von Nutzhanf wird dann aufgenommen, wenn sie die "Stabilitätsprüfung" über zwei Jahre besteht. Was heißt das konkret? Das bedeutet, dass die Pflanze auch unter verschiedenen Klimabedingungen und zu einem festgelegten Messzeitpunkt, unter einem standardisierten Messverfahren, konstant unter 0,2% THC+THCa bleiben muss.
    Nur, wenn eine Hanfsorte diese Kriterien erfüllt, darf sie auch auf die Liste. Somit ist sie dann zum Anbau in den Mitgliedsländern zugelassen. Die Auflistung ändert sich jährlich: Manche Sorten sind zu instabil und überschreiten dann doch die THC-Werte. Deshalb fallen sie dann aus der Liste und können nicht mehr als Nutzhanf verwendet werden. Andere kommen neu hinzu, da sie die Richtlinien erfüllen. Bestimmt möchtest du nun wissen, welche genau das sind. 
    EU-Sortenkatalog von Nutzhanf (Stand 2019)






    A Felina 32 Marcello Antal Férimon Markant Armanca Fibranova Monoica Austa SK Fibrante R B Fibrol Rajan Beniko Fibror 79 Ratza Bialobrzeskie Finola SC Futura 75 Santhica 23 Cannakomp G Santhica 27CarmaGleciaSanthica 70CarmagnolaGlianaSecuieni JubileuCarmaleonteGlyana SilvanaChamaeleonHSuccesivCodimonoHenolaSzarvasi CSITDIvoraTiborszallasi Dacia Secuieni K Tisza Delta-IlosaKC BonuszTygra Delta-405KC DoraUDeniseKC VirtusUniko BDianaKC ZuzanaUso-31Dioica 88KCA BoranaVEKompoltiVillanovaEarlina 8 FC Kompolti hibrid TCWEletta Campana LWielkopolskie Epsilon 68 LipkoWojko F  Lovrin 110ZFedora 17 M Zenit







    Weitere Informationen zum Sortenkatalog der EU für Nutzhanf (2019) findest du hier.

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    Rechtliches zum Thema CBD

    Ab Jänner 2019 tritt ein Verkaufsverbot für Tabak- und verwandte Erzeugnisse an unter 18-Jährige gem. TNRSG in Kraft. Verwandte Erzeugnisse sind E-Zigaretten, Liquids, neuartige Tabakerzeugnisse und auch pflanzliche Raucherzeugnisse. Hanf-Blüten (CBD ist lediglich einer von mehreren Inhaltsstoffen von Hanf), die zum Rauchen geeignet sind (also mittels Verbrennungsprozess definiert werden können), zählen eindeutig zu den pflanzlichen Raucherzeugnissen, und dürfen somit ab Jänner 2019 nicht mehr an Jugendliche verkauft werden.

    Allerdings für die Gewinnung von Aromen ist die Verwendung von Blüten aus Faserhanf zugelassen.

    Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz & ARGES
    Stand: 20.12.2018

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    Rechtliches zum Thema “CBD Erlass” in Österreich

    Die Rechtslage wurde in einem Erlass dargelegt, welcher nun aus Gründen des öffentlichen Interesses online zur Verfügung gestellt wird. Der Erlass zur Klarstellung der Einstufung von Cannabidiol (CBD) und anderen Cannabinoiden in Lebensmittel(n) und als kosmetische Mittel samt weiterer Informationen ist auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit des Ressorts zu finden: www.verbrauchergesundheit.gv.a...

    Vollspektrum Hanf Öle und Tropfen sind als nicht zugelassene neuartige Lebensmittel nicht verkehrsfähig. Als neuartig werden Lebensmittel bezeichnet, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Dies ist im Fall der Extrakte nicht gegeben. Als neuartig ist CBD – sowohl natürlich als auch synthetisch hergestellt – anzusehen.

    Die Rechtslage bezieht sich auf bestimmte Warengruppen (wie z.B. Vollspektrum Hanf Öle), die nicht als verkehrsfähig angesehen werden können. Anders verhält es sich beispielsweise bei herkömmlichen Lebensmitteln, die Hanf enthalten, wie z.B. Hanfbier oder Hanflimonaden, die weiterhin verkauft werden dürfen. Eine Verwendung von Hanfblüten in Lebensmitteln ist aufgrund des sehr hohen zu erwartenden Cannabinoid-Gehalts dennoch nicht zulässig.

    Anders verhält es sich beispielsweise bei herkömmlichen Lebensmitteln, die Hanf enthalten, wie z.B. Bier oder Hanflimonaden. Diese dürfen auch weiterhin verkauft werden.
    Auch Apotheken dürfen CBD als Lebensmittel oder kosmetisches Mittel nicht mehr verkaufen. Sie unterliegen in diesem Fall als Lebensmittelunternehmer den Bestimmungen des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG).

    Die amtliche Lebensmittelkontrolle erfolgt in mittelbarer Bundesverwaltung. Zuständig ist der Landeshauptmann, der sich geschulter Organe – das ist die Lebensmittelaufsicht (für Lebensmittel und kosmetische Mittel) – bedient. Die Lebensmittelaufsicht wurde angewiesen, im Rahmen allfälliger amtlicher Kontrollen auf die Rechtslage hinzuweisen und die Unternehmen dementsprechend über die weitere Vorgangsweise zu beraten. Sofern die Beratung keinen Erfolg zeigt, sind im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz wegen Verstoß gegen die Novel Food Verordnung Verwaltungsstrafen vorgesehen. Die Strafrahmen sind hoch, jedoch ist mit Verwaltungstrafen im dreistelligen Bereich zu rechnen.
    Eine Verwendung von Hanfblüten in Lebensmitteln ist aufgrund des sehr hohen zu erwartenden Cannabinoid-Gehalts nicht zulässig. Dies ist auch im Österreichischen Lebensmittelbuch, IV. Auflage, Kapitel B 31 ersichtlich.

    Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz & ARGES
    Stand: 20.12.2018

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